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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Geltung
• Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäfts-
bedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der
Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
• Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung
oder Leistung bzw. des Angebots der Fotografin durch den
Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
• Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses
schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich
anerkennt.
• Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin,
sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen
werden.

Auftragsproduktionen
• Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese
unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen
ein, sind diese erst dann von der Fotografin anzuzeigen, wenn
erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der
ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu
erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen
überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine
zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten
Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des
Pauschalhonorars zu leisten.
• Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur
Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im
Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in
Auftrag zu geben.
• Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die
Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur
Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
• Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach
Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen
zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und
mängelfrei abgenommen.
• Falls die Fotografin die Dienstleistung wegen Krankheit nicht

erbringen kann, wird die Fotografin den Auftraggeber umgehend
informieren. Bei Nichteinhaltung bereits vereinbarter Dienste,
hervorgerufen durch höhere Gewalt, Krankheit, Schwangerschaft u. a.
entstehen der Fotografin keine Kosten. Der Auftraggeber kann
der Fotografin keine Kosten in Rechnung stellen, die z. B. durch eine Umbesetzung, bedingt durch ihren Ausfall, entstehen können.

Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
• Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
• Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
• Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
• Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin,
und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
• Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu
behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken
der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
• Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder
Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

Nutzungsrechte
• Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale
Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen
zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume
des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
• Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens
100% auf das jeweilige Grundhonorar.
• Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden
angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium
oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt.
Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das
Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
• Jede darüber hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung der Fotografin. Das gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere
in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche
Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des
Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische,
optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie
CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.),
soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und
Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen
Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten
im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne
elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies
geeignet sind.
• Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing,
Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines

neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin und nur bei
eindeutiger Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als
Motiv benutzt werden.
• Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf
andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier
Zuordnung zum jeweiligen Bild.
• Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der
aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher
Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis.

Haftung
• Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von
Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird
ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische
Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden
oder angewandten Kunst sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.
obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die
Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.
• Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des
Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung
verantwortlich.

Honorare
• Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-
Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer.
• Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.
• Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.
Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche

Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
• Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig.
Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das
entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig.

Die Fotografin ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen
Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten
Leistungsumfang zu verlangen.
• Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in

Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht
wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO
75,00 pro Aufnahme an.
• Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts

ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig.
Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
• Die Fotografin ist ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung dazu

berechtigt die abgenommenen Lichtbildwerke für eigene Werbe-
zwecke (insbesondere auf der Internetpräsenz annarowedder.de) zu verwenden.

Rückgabe des Bildmaterials
• Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind mindestensfünf
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der
schriftlichen Genehmigung der Fotografin.
• Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu
löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin
haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer
erneuten Lieferung der Daten.
• Überlässt die Fotografin auf Anforderung des Kunden oder mit
dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der
Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht
kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb
eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind
zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder
zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam,

wenn sie von der Fotografin schriftlich bestätigt worden ist
• Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden
auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des
Transports bis zum Eingang beider Fotografin.

Vertragsstrafe, Schadensersatz
• Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin
erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe
des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in
Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
• Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder
nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in
Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar

zu zahlen.

Allgemeines
• Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
• Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
• Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige

Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung
wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
• Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann

ist, der Wohnsitz der Fotografin.
Dipl.-Des. Anna Katharina Rowedder, 2016


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